Das Schweizer Stimmvolk hat am 18. Mai 2014 dem Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung der Schweiz zugestimmt. In der Folge dessen wurde die Bundesverfassung um den Artikel 117a ergänzt, welcher Bund und Kantone dazu verpflichtet, für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Der hohe Ja-Stimmenanteil von 88% ist Ausdruck dafür, dass sich die Schweizer Bevölkerung unter anderem aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft zunehmend in ihrer medizinischen Grundversorgung bedroht sieht.
Unsere Mission ist es den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, in dem wir gemeinsam mit ihnen einen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung der Schweiz leisten und gleichzeitig die Standortattraktivität Ihrer Gemeinde nachhaltig steigern.
Wir beraten und begleiten Sie umfassend von einer ersten Analyse, zur Ausarbeitung eines konkreten Konzepts, bis zur Realisation.